Selbstverpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit im christlich diakonischen Auftrag

A. Präambel

Die evangelischen Träger von Jugendhilfeangeboten in den Kirchenkreisen Gütersloh und Halle machen sich dafür stark, die Zusammenarbeit zwischen den mehr als 50 Einrichtungen und Diensten in diakonischer Trägerschaft im Kreis Gütersloh zu fördern.

Sie pflegen einen umfassenden Informationsaustausch über die gesamte Infrastruktur, die Prozesse und Ergebnisse der Jugendhilfeplanung sowohl im Kreis als auch in der Stadt Gütersloh.
Dieser Zusammenschluss der Träger will aktiv bei der Sicherung und Weiterentwicklung des gesamten evangelischen Jugendhilfespektrums mitwirken und das christlich-diakonische Profil verdeutlichen und unterstützen. Wir wollen gemeinsam zur Koordination und Weiterentwicklung der evangelischen Jugendhilfelandschaft insgesamt beitragen.“

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die o.a. Träger unter dem Namen „Evangelische Jugendhilfekonferenz der Kirchenkreise Halle und Gütersloh“ die nachfolgenden wesentlichen Eckpunkte einer konstruktiven Zusammenarbeit in den Feldern der Jugendhilfe und deren angrenzenden Arbeitsfeldern.

B. Die evangelischen Träger der freien Jugendhilfe im Kreis Gütersloh sind aktuell:

  • Evangelischer Kirchenkreis Halle, Lettow-Vorbeck-Str. 11, 33790 Halle/Westf.
  • Evangelischer Kirchenreis Gütersloh, Moltkestr. 10, 33330 Gütersloh
  • Diakonische Stiftung Ummeln, Veerhoffstr. 5, 33649 Bielefeld
  • Diakonie Gütersloh e.V., Carl-Bertelsmann-Str. 105-107, 33332 Gütersloh
  • Diakonie im Kirchenkreis Halle e.V., Lettow-Vorbeck-Str. 11, 33790 Halle/Westf.
  • Bethel-Regional - Jugendhilfe Gütersloh, Englische Str. 11, 33332 Gütersloh
  • CJD Versmold, Ravensberger Str. 33, 33775 Versmold

 

C. Zielsetzung / Leitbild

Die Kooperation wird eingegangen, um zukunftsorientiert der im Rahmen der Jugendhilfeplanung der Jugendämter in den Kirchenkreisen Halle und Gütersloh beschriebenen verstärkten Regionalisierung der Jugendhilfeangebote für junge Menschen und Familien im Kreisgebiet, im Rahmen einer gelebten Sozialraumorientierung, Rechnung zu tragen. Wir wollen gemeinsam in enger Zusammenarbeit mit den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Kreis Gütersloh bedarfsorientierte und flächendeckende Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien durchführen und entsprechend des notwendigen Hilfebedarfes neue Angebote miteinander abstimmen und entwickeln.

D.    Organisation

  • Die EVJHK setzt sich zusammen aus den Superintendenten der Kirchenkreise Halle und Gütersloh, den Vorständen, Geschäftsführungen bzw. Leitungen der jeweiligen Einrichtungen und den jeweils benannten fachlich verantwortlichen bzw. entsandten Mitarbeitenden. Weitere Mitglieder können benannt und als ständige Mitglieder durch die EVJHK berufen oder thematisch eingeladen.
  • Die Mitglieder der EVJHK wählen aus ihrer Mitte den/die SprecherIn und eine Stellvertretung für die Dauer von 2 Jahren. Der/die SprecherIn verantwortet die Kommunikationsstrukturen im Sinne dieser Kooperationsvereinbarung. Gleichzeitig vertritt er/sie die EVJHK nach außen.
  • Die EVJHK tagt mindestens dreimal jährlich. Außerordentliche Sitzungen sind auf Verlangen von mindestens 1/3 der Mitglieder innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Grundes einzuberufen. Bei notwendigen Entscheidungen und Beschlüssen hat jeder Kooperationspartner eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Für die Auflösung der EVJHK ist eine einstimmige Beschlusslage erforderlich.
  • Neue evangelische Mitglieder oder Dienste sind eingeladen, sie können sich dieser Vereinbarung der EVJHK anschließen und sind damit aufgenommen.
  • Die Aufgaben der EVJHK sind insbesondere:
    • Die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort
    •  Abstimmung und Meinungsbildung
    • im Sinne eines diakonischen Miteinander zur Vermeidung konkurrierender Tendenzen
    • Politische Positionierung – Abstimmung von Gremienarbeit und Besetzung von Gremien wie AG78, Jugendhilfeausschuss, AG-Wohlfahrt, e.t.c.
    • Abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit
    • Planung und Durchführung von Fortbildungen und Fachtagen

E. Pflichten der Mitglieder

  • Die Mitglieder der EVJHK verpflichten sich zu einem offenen Austausch und der regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen
  • Aktivitäten, Informationen, Gremien- und Netzwerkarbeit
  • Abstimmungsprozesse werden gemeinsam erörtert, die EVJHK hat jedoch keinen Einfluss auf die Autonomie der Mitglieder

F. Sonstiges

  • Die Mitglieder der EVJHK stellen fest, dass diese Kooperationsvereinbarung keine Vereinbarung im engeren juristischen Sinne darstellt, sondern vielmehr auf ein vertrauensvolles Zusammenwirken der Träger im Sinne und im Interesse der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien zur Ermöglichung eines gedeihlichen Jugendhilfeprozesses im benannten Sozialraum aufbaut
  • Die Mitglieder der EVJHK stellen fest, dass diese Kooperationsvereinbarung keine Gesellschaft im Sinne des Gesellschaftsrechtes und des BGB begründet


Die Mitglieder der EVJHK erklären und bekräftigen  mit ihrer Unterschrift unter Anerkennung der o.a. Inhalte die Zugehörigkeit zur EVJHK und ihre Zustimmung zu der Vereinbarung zur Kooperation.

Halle/Westfalen den 26.11.2013